Der Gesetzgeber hat im Dezember 2022 die Strom-, Gas-, und Wärmepreisbremse beschlossen. Laut Gesetzgebung wird für die Entlastungsberechnung der prognostizierte Jahresverbrauch im September 2022 herangezogen. Sollte uns für diesen Zeitraum keine Jahresverbrauchsprognose vom Netzbetreiber vorliegen, wird die letzte gemeldete Prognose für die Ermittlung Ihres Entlastungsbetrages herangezogen. Der Prognosewert wird vom Netzbetreiber an den Lieferanten übermittelt. Wir haben darauf keinen Einfluss. Aktuell sind keine Änderungen der Prognosewerte durch den Gesetzgeber erlaubt.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Prognosewert haben, dann setzen Sie sich gern mit uns unter 03433 21 8051 oder unter var@stadtwerke-borna.de in Verbindung.
Ihr Team der SWB