Aushilfsenergie
Allgemeines zur Aushilfsenergie
Links zum Thema
Für die Aushilfsenergie gelten gesonderte Konditionen. Die Aushilfsenergie ist beiderseits mit einem Monat Kündigungsfrist zum Monatsende kündbar. Es gelten die Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung (AGB).
Preisblatt ab 01.08.2024
Tarifdetails
- Produkt: Aushilfsenergie
- Produkteigenschaft: grundversorgt im RLM-Bereich
- Erstlaufzeit: unbefristet
- Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende
- Arbeitspreis: bitte dem gültigen Preisblatt entnehmen
- Grundpreis: bitte dem gültigen Preisblatt entnehmen
Archiv Preisblätter