Städtische Werke Borna GmbH
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E-Rechnung

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Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes gelten ab 1. Januar 2025 neue gesetzliche Vorgaben für die Ausstellung von Rechnungen gemäß § 14 UStG. Für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen ist künftig die elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend.

Ab dem 01.01.2027 besteht die Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen für Geschäftskunden. Aus diesem Grund bietet wir schon jetzt E-Rechnungen für Sie an.

Und so geht es:

Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist, können Sie uns über den folgenden Link Ihre E-Mail-Adresse sowie das gewünschte Dateiformat für den Empfang elektronischer Rechnungen mitteilen:

https://stadtwerke-borna.de/strom-fuer-unternehmen/e-rechnung/e-rechnung-erhalten/