Einhaltung MiLoG
Bestätigung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)Wir bestätigen hiermit allen Auftragnehmern, dass wir die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhalten. Außerdem verpflichten wir uns, gleiche Bestätigungen von den von uns beauftragten Unternehmen und Subunternehmen einzuholen und nur Werk- und Dienstverträge mit denen abzuschließen, die versichern, die Bestimmungen des MiLoG ebenfalls einzuhalten.