Städtische Werke Borna GmbH
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Tarife für Borna

Tarife für die Region

Heiz­strom­tarife
Grund­versorgung

Stromtarife für Borna

BORNASTROM Natur

  • Produkteigenschaft : Natur
  • Erstlaufzeit : 12 Monate
  • Kündigungsfrist : 1 Monat zum Vertragsende
  • Verlängerung : 12 Monate

BORNASTROM ­FIX 2024

  • Produkteigenschaft : Preisgarantie
  • Erstlaufzeit : bis 31.12.2024
  • Kündigungsfrist : 1 Monat zum Vertragsende
  • Verlängerung : 1 Monat
  • Preisgarantie : Preisgarantie auf SWB Energie- und Grundpreis

BORNASTROM

  • Produkteigenschaft : Flexibilität
  • Erstlaufzeit : 3 Monate
  • Kündigungsfrist : 14 Tage zum Vertragsende
  • Verlängerung : 1 Monat
  • Preisgarantie : keine Preisgarantie

Stromtarife für die Region

REGIOSTROM Natur

  • Produkteigenschaft : Natur
  • Erstlaufzeit : 12 Monate
  • Kündigungsfrist : 1 Monat zum Vertragsende
  • Verlängerung : 12 Monate

REGIOSTROM­ FIX 2024

  • Produkteigenschaft : Preisgarantie
  • Erstlaufzeit : bis 31.12.2024
  • Kündigungsfrist : 1 Monat zum Vertragsende
  • Verlängerung : 1 Monat
  • Preisgarantie : Preisgarantie auf SWB Energie- und Grundpreis

REGIOSTROM

  • Produkteigenschaft : Flexibilität
  • Erstlaufzeit : 3 Monate
  • Kündigungsfrist : 14 Tage zum Vertragsende
  • Verlängerung : 1 Monat
  • Preisgarantie : keine Preisgarantie

Heizstromtarife

BORNASTROM­HEIZUNG

  • Produkteigenschaft : 100% aus Erneuerbaren Energiequellen
  • Erstlaufzeit : 12 Monate
  • Kündigungsfrist : 1 Monate zum Vertragsende
  • Verlängerung : 12 Monate

REGIOSTROM­HEIZUNG

  • Produkteigenschaft : Preisgarantie
  • Erstlaufzeit : 24 Monate
  • Kündigungsfrist : 2 Monate zum Vertragsende
  • Verlängerung : 24 Monate
  • Preisgarantie : 24 Monate volle

Umlagen-Reduzierung für Wärmepumpen

Sie haben sich für eine Wärmepumpe entschieden?

Dann haben wir gute Neuigkeiten – die Bundesregierung unterstützt Sie bei Ihrer Entscheidung für ein klimafreundliches Heizsystem und damit Ihren Beitrag zur Energiewende mit der Reduzierung auf die Umlagen KWK und Offshore.

Für Ihren Wärmepumpentarif werden die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf null (0,00 Ct/kWh) reduziert. Der § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) bietet dafür die Grundlage.

Damit hat die Bundesregierung ein klares Signal gesetzt, den Ausbau einer umweltschonenden Energieversorgung zu fördern.

Welche Voraussetzungen für die Umlagen-Reduzierung müssen erfüllt werden?
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  • Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
  • Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden.
  • Du bist kein Unternehmen in Schwierigkeiten.
    („Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“.)
  • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt gegen dich.
Wie kann ich von der Reduzierung der Umlagen profitieren?
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Sie erfüllen diese Voraussetzungen, dann nutzen Sie unser Antragsformular zur Privilegierung bei der Städtische Werke Borna GmbH.

Mit der Beantragung werden wir die Reduzierung der Umlagen beim Netzbetreiber einreichen. Mit der Bestätigung werden die beiden Umlagen KWKG und Offshore nicht mehr in Ihrer Jahresrechnung berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.

Wie verhalte ich mich, wenn sich Änderungen in den Voraussetzungen ergeben?
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Sollten sich Veränderungen ergeben und die Voraussetzungen für die Privilegierung werden nicht mehr erfüllt, muss unverzüglich eine schriftliche Mitteilung an die Städtische Werke Borna GmbH erfolgen. Darin ist der Zeitpunkt zu benennen, zu dem die Veränderung eingetreten ist. Nutzen sie dafür unser Kontaktformular auf unserer Homepage oder teilen Sie uns Ihr Anliegen zur KWKG- und Offshoreumlage unter var@stadtwerke-borna.de mit.
Privilegierung für Wärmepumpen
Füllen Sie bitte das Formular aus und senden es anschließend an: var@stadtwerke-borna.de

Grundversorgung

Grundversorgung

  • Produkteigenschaft : Preisgarantie
  • Erstlaufzeit : bis 31.12.2024
  • Kündigungsfrist : 1 Monat zum Vertragsende
  • Verlängerung : 1 Monat
  • Preisgarantie : Preisgarantie auf SWB Energie- und Grundpreis

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