Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022

Die EEG-Umlage ist Teil des Strompreises (pro verbrauchte Kilowattstunde) und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Mit dieser Umlage werden die Kosten, die die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung (z. B. in Wind- und Solarparks, in Biogasanlagen und Wasserkraftwerken) durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verursacht, auf die Stromkunden umgelegt. Die EEG-Umlage beträgt zum 1. Januar 2022 3,723 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde netto. Für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 sinkt die EEG-Umlage nach Bundesbeschluss auf 0 ct/kWh netto.

Mit der Absenkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 treten die Bundesregierung und Koalitionsfraktionen dem momentanen Energiepreisanstieg entschieden entgegen und sorgen für eine spürbare Entlastung. So müssen Sie für Ihren Verbrauch zu dem geltenden Zeitraum keine Erneuerbare Energien-Umlage (EEG) mehr über Ihre Stromrechnung zahlen. Damit sinkt der Strompreis um 3,723 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde netto (das sind 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto).

Wir geben diese Absenkung in vollem Umfang an Sie weiter. Die Preissenkung erfolgt automatisch und wird in Ihrer nächsten Jahresrechnung als Rabatt ausgewiesen. Sie müssen hierzu keine separaten Zählerstände zum 30.06.2022 ablesen. Die Splittung erfolgt automatisch.

01/07/2022,