Ausrufung Notfallplan Gasversorgung

Seit dem 24.02.2022 müssen wir in Europa das menschliche Leiden, unmenschlichen Handlungen und wirtschaftlicher Folgen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine erleben. Für Zustände der Knappheit aus welchen Gründen auch immer, gibt es in Deutschland einen Notfallplan Erdgas. Diesen hat unser Wirtschaftsminister Robert Habeck heute (30.03.2022) ausgerufen!

Wir möchten Ihnen nun grob aufzeigen, was das bedeutet:

Auf Grundlage der europäischen Security of Supply-Verordnung hat Deutschland den „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ erstellt.

Danach sind bei einem drohenden Gasmangel drei Krisenstufen zu unterscheiden, die mit unterschiedlichen Maßnahmen unterlegt werden.

Stufe 1 – Frühwarnstufe (soeben ausgerufen)

Die Stufe wird ausgerufen, wenn konkrete Hinweise auf eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgung erkennbar werden.

In dieser Stufe greifen nach wie vor marktbasierte Maßnahmen der gasversorgenden Unternehmen. Die Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet.

Stufe 2 – Alarmstufe

Störungen der Gasversorgung werden wahrscheinlich, hohe Gefahr der Unterversorgung.

Die gasversorgenden Unternehmen beginnen aktenbasierenden Planmaßnahmen der Regulierung und melden an die verantwortlichen Behörden (BNetzA und Bundesländer).

Die bestehenden Marktmechanismen zur Regulierung stehen aber nach wie vor im Vordergrund. Die Gasversorgung ist nach wie vor gewährleistet.

Stufe 3 – Notfallstufe

Erhebliche Störungen in der Gasversorgung treten ein oder sind kurzfristig wahrscheinlich, ohne dass eine Alternativversorgung umfänglich möglich ist.

Marktbasierte Maßnahmen greifen nur noch begrenzt oder nicht mehr. Die Bundesnetzagentur und die Bundesländer beginnen, regulierend in die Gasversorgung eingreifen.

Erste Marktmechanismen z.B. der Regelenergiemarkt werden ausgesetzt.

 

Die Priorisierung der Gasversorgung sieht grob (nicht vollständig) wie folgt aus:

höchste Versorgungsprioritäten haben folgende Abnehmer:

  1. Haushaltskunden und Letztverbraucher zum Zwecke der Wärmeversorgung mit maximal 500 kWh / h bzw. max. 1,5 GWh pro Jahr
  2. Unternehmen aus den Bereich Gesundheitsversorgung, grundlegende soziale Versorgung, Sicherheit, Bildung und öffentliche Verwaltung
  3. Fernwärmeanlagen, soweit Sie Wärme an Kunden aus den oben genannten Punkten beliefern.

Die Abstufungen, in welcher Reihenfolge welche Abnehmer von der Gasversorgung abgetrennt werden, unterliegt der Abschaltliste aus dem Notfallplan.

Des Weiteren sieht der Notfallplan festgelegte, hoheitliche Maßnahmen vor. Unter diese fallen zum Beispiel:

  • Anordnung von Strom, der nicht mit Erdgas erzeugt wird
  • Anordnung der Einschränkung der Stromproduktion in Gaskraftwerken
  • Anordnung bezüglich der Beheizung öffentlicher Gebäude
  • Anordnung an Endverbraucher, Verbrauch von Erdgas zu reduzieren
  • Anordnung Abschaltung von Industriekunden

 

Wir hoffen sehr, das die weiteren Eskalationsstufen nicht ausgerufen werden. Es liegt leider nicht in unserer Hand. Natürlich werden wir Sie weiterhin auf dem laufenden halten und stehen Ihnen für Rückfragen natürlich zur Verfügung.

Anja Köhler-Damm
Geschäftsführerin

30/03/2022,