Gasbeschaffungsumlage und Mehrwertsteuerabsenkung

Die Städtische Werke Borna GmbH hat mit Preisanpassungsschreiben vom 18.08.2022 die Kunden informiert, dass die Gasbeschaffungsumlage zum 01.10.2022 in Deutschland eingeführt wird. Mit Treffen der Bundesregierung am 29.09.2022 ist die Umsetzung dieser Gasbeschaffungsumlage gestoppt wurden. Wir möchten hiermit unsere Kunden informieren, dass wir die Abschlagserhöhung durch die Gasbeschaffungsumlage ebenfalls zurückziehen und eine Abschlagsanpassung nicht vornehmen. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass allerdings die Einführung der Gasspeicherumlage und die Erhöhung der Bilanzierungsumlage weiterhin bestehen.

Des Weiteren teilen wir mit, dass am 30.09.2022 die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme beschlossen wurde. Im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.03.2024 gilt die Mehrwertsteuer von 7%.

04/10/2022,