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Mehrwertsteuersenkung 2020

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung unter anderem die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16% für den Zeitraum Juli bis Dezember beschlossen.
Natürlich geben wir diese Senkung an unsere Kunden weiter. Und nicht nur das – wir senken die Mehrwertsteuer für das komplette Jahr 2020 auf 16%.
Damit entfällt das Einreichen des Zählerstands zur Jahreshälfte und Sie profitieren von günstigeren Preisen für das gesamte Jahr.

FAQ für Abschlagskunden

Wer profitiert von der gesunkenen Mehrwertsteuer?

Alle unsere Kunden im Bereich Strom, Gas und Fernwärme profitieren von der gesunkenen Mehrwertsteuer.

Wo sehe ich, dass der verringerte Mehrwertsteuersatz berücksichtigt wurde?

Da wir die Mehrwertsteuersenkung für das gesamte Jahr 2020 weitergeben, finden Sie auf Ihrer nächsten Jahresabrechnung den Steuersatz von 16%.
Achtung!
Die Senkung ist nur dann möglich, wenn der Abrechnungszeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 endet.

Wichtiger Hinweis für unsere Neukunden:

Unsere Produktangebote enthalten weiterhin den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Verträge mit Lieferbeginn im Zeitraum Juli – Dezember 2020 berücksichtigen unsere Vertragsbestätigungen jedoch den verringerten Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent bei der Berechnung der Abschläge.


Bekomme ich eine Gutschrift?

Ergibt der Saldo aus den Energiekosten und Ihren Abschlagszahlungen ein Guthaben, dann werden wir dieses mit der nächsten Jahresrechnung an Sie auszahlen.

Werden meine Abschlagszahlungen angepasst?

Für Bestandskunden:
Auf Grund des hohen Aufwandes werden wir die Höhe der Brutto-Abschläge nicht anpassen. Die Verrechnung erfolgt mit der nächsten Jahresrechnung.

Für Neukunden:
Bei der Berechnung Ihres Abschlagsplans werden wir den verringerten Mehrwertsteuersatz für den Zeitraum bis Dezember 2020 berücksichtigen.

Für Gewerbekunden:
Auf Grund des hohen Aufwandes werden wir die Höhe der Brutto-Abschläge nicht anpassen. Die Verrechnung erfolgt mit der nächsten Jahresrechnung. Laut Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen wird es nicht beanstandet, wenn vorsteuerabzugsberechtigte Kunden aus den Abschlagsrechnungen einen Vorsteuerabzug auf der Grundlage von 19 Prozent bzw. 7 Prozent geltend machen und der Vorsteuerabzug für die gesamte Leistung erst auf der Grundlage der vorstehenden Endabrechnung auf den zulässigen Wert korrigiert wird

Muss ich meinen Zählerstand zum 30.06.2020 und 31.12.2020 mitteilen?

Nein, wir benötigen von Ihnen keinen Zählerstand zum 30.06.2020. Aufgrund des verminderten Steuersatzes für das gesamte Jahr 2020 entfällt die Splittung des Verbrauchs zur Jahresmitte.

FAQ für Kunden mit Monatsabrechnung

Wer profitiert von der gesunkenen Mehrwertsteuer?

Alle unsere Kunden im Bereich Strom, Gas und Fernwärme profitieren von der gesunkenen Mehrwertsteuer.

Wo sehe ich, dass der verringerte Mehrwertsteuersatz berücksichtigt wurde?

Auf die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 werden wir die verringerte gesetzliche Umsatzsteuer in den jeweiligen Monatsrechnungen berücksichtigen.

Warum weist die Monatsrechnung für Geschäftskunden im Juli noch den Umsatzsteuersatz 19 Prozent aus?

Der Umsatzsteuersatz bezieht sich auf den Leistungserbringungszeitraum. Das bedeutet für die Rechnung, welche Sie im Juli erhalten, dass die Leistung vom 01.06.2020-30.06.2020 abgerechnet wird. Daher erfolgt die Rechnungsstellung für Juni noch mit 19 Prozent.
Auf die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 werden wir den verringerten gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 16 Prozent in den entsprechenden Rechnungen berücksichtigen. Erbrachte Lieferungen und Leistungen vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 werden mit dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent abgerechnet.