Strom

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Aushilfsenergie

Die Städtische Werke Borna GmbH beliefert Unternehmen mit Aushilfsenergie, wenn

  • dem bisherigen Lieferanten die Versorgung nicht mehr möglich ist
  • bei Vertragswechsel eine Versorgungslücke entsteht
  • oder die aktuelle Stromnutzung keinem  Liefervertrag zugeordnet ist.

Die Städtische Werke Borna GmbH übernimmt die Ersatzversorgung mit elektrischer Energie dort, wo sie als Grundversorger auftritt. Gemäß Grundversorgungsverordnung ist der Grundversorger eines Gebiets zur Ersatzversorgung mit Aushilfsenergie gesetzlich verpflichtet.

Preise Aushilfsenergie ab 01.07.2022