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Bareinzahlungen von Abschlägen und Forderungen sind nur dienstags und donnerstags möglich.
Die Städtische Werke Borna GmbH beliefert Unternehmen mit Aushilfsenergie, wenn
Die Städtische Werke Borna GmbH übernimmt die Ersatzversorgung mit elektrischer Energie dort, wo sie als Grundversorger auftritt. Gemäß Grundversorgungsverordnung ist der Grundversorger eines Gebiets zur Ersatzversorgung mit Aushilfsenergie gesetzlich verpflichtet.