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Öffnungszeiten:
Bareinzahlungen von Abschlägen und Forderungen sind nur dienstags und donnerstags möglich.
Bei der Gebäudesanierung und beim Neubau spart die Beheizung mit Fernwärme teure Zusatzmaßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben aus EnEV und EEWärmeG wie zusätzliche Wärmedämmung oder eine Unterstützung durch Solarthermie, denn es wird ein sehr niedriger Primärenergiefaktor von 0,48 erreicht*.
Fernwärme benötigt keine Abgasanlage, kein Brennstofflager und, abhängig von der Ausführung der Hausanschlußstation, keine oder nur eine geringe Stellfläche.
Erdgas ist ein besonders umweltschonender fossiler Energieträger, denn als Verbrennungsrückstand entsteht überwiegend Wasserdampf und gegenüber anderen fossilen Energieträgern weitaus geringere Mengen Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2). Für unsere modernen Heizkraftwerke gelten strenge Emissionsvorschriften. Die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte wird regelmäßig kontrolliert.
Die zentrale Fernwärmeerzeugung hat maßgeblich dazu beigetragen, die Umweltsituation in Borna entscheidend zu verbessern.
Den Wunsch nach einer Versorgung mit komfortabler und umweltschonender Fernwärme oder die Umverlegung oder Abtrennung bestehender Hausanschlüsse teilen Sie uns bitte mittels des dafür vorgesehenen Formulars mit.
1. Beauftragung
Mit dem Formular „Auftrag zur Fernwärmeversorgung“, das Sie bitte im Falle des Neuanschlusses oder bei erforderlichen Anschlußänderungen mit dem Lageplan Ihres Grundstückes und einem Grundriß des Keller- oder Erdgeschosses ergänzen, übergeben Sie uns alle erforderlichen Daten zur Auslegung Ihres Hausanschlusses bzw. gegebenenfalls für dessen Entfernung oder Verlegung und zur Erarbeitung eines Fernwärmeliefervertrages. Unsere Monteure vereinbaren mit Ihnen einen Termin vor Ort, um gemeinsam Trassierung und Hauseinführung festzulegen und auszumessen und technische Einzelheiten zu klären.
Drucken Sie das Auftragsformular (PDF) aus und senden Sie es ausgefüllt an die Städtische Werke Borna GmbH, Am Wilhelmschacht 20, 04552 Borna.
2. Angebot und Vertrag
Der Fernwärmeanschluß wird gemäß Fernwärmesatzung der Stadt Borna bis ein Meter in das anzuschließende Grundstück für den Kunden kostenfrei und mit Absperrarmaturen als Übergabestelle endend hergestellt. Ab Übergabestelle ist die Fortführung bis in den Hausanschlußraum des Gebäudes durch den Kunden zu veranlassen und zu bezahlen. Mit dem Gebäudeanschluß kann auch SWB kostenpflichtig beauftragt werden. Wir unterbreiten Ihnen gern auf der Grundlage eines Aufmaßes und unter Berücksichtigung eventuell von Ihnen geplanter Eigenleistungen hierzu ein Angebot. Die Fernwärmehausanschlußstation (HASt) ist in dieser Leistung nicht enthalten, kann jedoch mit beauftragt werden. Alternativ ist auch die Vermietung der HASt über einen gesonderten Vertrag als Bestandteil des Fernwärmeliefervertrages möglich.
Mit unserem Kundendienstmonteur stimmen Sie den Termin für die Baumaßnahmen ab. Durch Unterzeichnung und Rücksendung des Fernwärmeliefervertrages veranlassen Sie die Fernwärmeversorgung nach Fertigstellung des Hausanschlusses und Inbetriebnahme der Fernwärme-Hausanschlußstation.
Nach Eingang Ihres Auftragsformulars werden das Material bestellt und die Bau- und Montagefirmen beauftragt. Parallel zum Bau des Hausanschlusses können Sie nun die erforderliche Fernwärmehausanschlußstation von einem Unternehmen Ihrer Wahl installieren lassen, sofern wir nicht damit beauftragt wurden. Die Technischen Anschlußbedingungen für die Fernwärmeversorgung der Städtische Werke Borna GmbH (TAB FW) sind hierbei zu beachten.
Nach Abschluß der Baumaßnahme legen wir die Rechnung, sofern wir mit Arbeiten in Ihrem Grundstück beauftragt wurden. Sollten Sie es mit der Inbetriebnahme Ihrer angeschlossenen Anlage besonders eilig haben, so zahlen Sie den fälligen Betrag an Hand der im Angebot ausgewiesenen Summe ein. Sie ist im Normalfall identisch mit dem Rechnungsbetrag.
Abweichungen ergeben sich nur, wenn während des Bauablaufs unvorhersehbare Mehraufwendungen entstanden sind, über die Sie informiert wurden.
Mit der Freigabebescheinigung zur Inbetriebsetzung setzen Sie uns von der Fertigstellung Ihrer Anlage in Kenntnis. Unsere Kundendienstmonteure vereinbaren daraufhin mit Ihnen einen Termin zur Abnahme der Anlage und Inbetriebnahme des Anschlusses durch Installation eines Zählers.
Wurden wir mit weiterführenden Arbeiten ab Übergabestelle beauftragt, so ist der nachweisliche Zahlungseingang auf unserem Konto Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
Die Erstinbetriebnahme ist kostenlos.
Für die Außerbetriebnahme der Fernwärmeversorgung währen der Vertragslaufzeit ist eine Auftragserteilung in Textform erforderlich. Die Außerbetriebnahme wird pauschal entsprechend des Preisblattes der Ergänzenden Bestimmungen der SWB zur AVBFernwärmeV berechnet, ebenso die neuerliche Inbetriebnahme. Die Außerbetriebnahme zum regulären Ende der Vertragslaufzeit ist kostenfrei.
Der Fernwärmepreis besteht aus einem Arbeitspreis in Euro pro Megawattstunde (€/MWh) für den Wärmeverbrauch und einem Leistungspreis (Grundpreis) in Euro pro Kilowatt (€/kW/Jahr) für die für das Gebäude erforderlichen Wärmeleistung. Letztendlich ist für den Wärmemengenzähler und dessen Ablesung und Abrechnung ein Verrechnungsentgelt zu entrichten, das sich nach der Größe des Zählers richtet.
Das Preisblatt wird jährlich Anfang September im Bornaer Stadtjournal veröffentlicht. Auswärtigen Kunden werden die Preise in Textform mitgeteilt.
Je nach Kundenwunsch kann das Entgelt monatlich oder jährlich mit monatlichen Abschlägen gezahlt werden.