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Bareinzahlungen von Abschlägen und Forderungen sind nur dienstags und donnerstags möglich.
Das wichtigste in Kürze
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert.
Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird der ÜNB der Differenzbetrag erstattet.
Alternativ kann der produzierte Strom direkt vermarktet werden. Über das Marktprämienmodell wird der Unterschied des an der Börse erzielten Preises und der Einspeisevergütung durch eine Marktprämie ausgeglichen. Um einen Wechsel möglichst vieler EEG-Anlagen in die Direktvermarktung anzureizen, wird zusätzlich eine Managementprämie gezahlt.
In anderen Worten: Die Auszahlungen an die Erneuerbare Energien-Anlagenbetreiber übersteigen die Einnahmen aus dem Verkauf von Strommengen teilweise um ein Vielfaches. Dieser Differenzbetrag wird durch die EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.
Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage zahlen. Sie ist Teil des Strompreises.
Die Höhe der EEG Umlage wird durch die Übertragungsnetzbetreiber festgelegt und beträgt für das Jahr.
Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage haben:
*die Liquiditätsreserve soll unerwartet hohe Vergütungszahlungen wegen nicht vorhersehbarer Effekte (z.B. aufgrund eines besonders sonnenreichen Jahres) und die Saisonalität des EEG-Kontostandverlaufs abbilden.
Entwicklung der EEG-Umlage
Quelle: Bundesnetzagentur