Umlagen auf den Strompreis

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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Die KWK- Umlage ist ein Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) festgeschriebener Passus, der dafür sorgt, dass die erhöhten Kosten der Betreiber von Blockheizkraftwerken durch Umlagen ausgeglichen werden. Diese Regelung steht im direkten Zusammenhang mit den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Förderung regenerativer Energieträger unter anderem durch die EEG- und KWK-Umlage festlegt.

Die KWK-Umlage wird über die Übertragungsnetzbetreiber bewerkstelligt. Die erhöhten Kosten der Blockheizkraftwerksbetreiber werden an vorgenannte weitergegeben, die diese wiederum den lokalen Netzbetreibern und Energieversorgern auserlegen. Diese rechnen die Umlage auf den allgemeinen Strompreis, womit die KWK-Umlage letztlich ausschließlich vom Endkunden getragen wird.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt Abnahme und Vergütung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Erdgas, Öl oder Abfall. Von Kraft-Wärme-Kopplung spricht man, wenn in einer Anlage gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt werden. Diese Art der Erzeugung ist besonders umweltschonend und trägt zum Klimaschutz bei.

Weitere Details zur Festlegung des bundesweiten KWK-Aufschlags können Sie den Erläuterungen zum KWK-Aufschlag unter www.netztransparenz.de entnehmen.

Quelle: www.netztransparenz.de